Die Regeln, die wir uns selbst geben.
Die WAMC arbeitet auf Grundlage einer Satzung, die erstmals 1950 verabschiedet wurde. Sie legt fest, wer wir sind, wer dazugehören darf, wem der Verband gehört und wie er geführt wird — und wie er eines Tages aufgelöst werden könnte.
Kurz, klar und verbindlich.
Diese Seite ist eine Arbeitsübersetzung und dient nur der Bequemlichkeit. Maßgeblich ist die englische Fassung.
Die Satzung ist bewusst kurz — zwölf Artikel, zweiundzwanzig Seiten, kein Fachjargon. Sie ist das eine Dokument, auf das jedes Chapter, jeder Vertreter und jedes Mitglied verweisen kann, wenn eine Grundsatzfrage auftaucht.
Sie wird von den beiden Eigentümern gepflegt und fortgeschrieben, während sich der Verband entwickelt. Jede Änderung ist datiert und wird hier veröffentlicht, sodass die geltende Fassung immer die ist, die Sie gerade lesen.
Die zwölf Artikel.
Jeder Artikel ist bewusst knapp. Zusammen decken sie alles ab — von der Frage, wer wir sind, bis dazu, wie wir uns auflösen würden.
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01
Name und Zweck
Begründet die World Association of Master Chefs, ihren Zweck und ihren Stand als unabhängige, von Mitgliedern getragene Einrichtung.
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02
Mitgliedschaftsarten
Legt die Stufen der Mitgliedschaft fest — von Affiliate über Meisterkoch bis zur ehrenhalber verliehenen Executive-Stufe — und was jede bedeutet.
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03
Aufnahme und Investitur
Regelt, wie Mitglieder vorgeschlagen, geprüft und förmlich aufgenommen werden, und welche Verpflichtungen sie mit dem Beitritt übernehmen.
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04
Rechte und Pflichten
Beschreibt die Rechte der Mitglieder und die Pflichten gegenüber dem Verband und untereinander.
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05
Eigentum und Leitung
Weist das Eigentum den beiden Eigentümern zu und regelt, wie der Verband in ihrem Auftrag geführt wird.
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06
Berufene Vertreter
Regelt Berufung, Befugnisse und Rechenschaft der Vertreter, die den Verband im Alltag führen.
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07
Chapter und Regionen
Regelt Gründung, Benennung und Betreuung der Chapter sowie der Regionen, denen sie angehören.
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08
Sitzungen und Beschlüsse
Legt fest, wie Sitzungen einberufen werden, wann Beschlussfähigkeit besteht und wie Beschlüsse festgehalten werden.
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09
Finanzen und Beiträge
Behandelt Mitgliedsbeiträge, den Umgang mit Verbandsmitteln und die finanzielle Rechenschaft.
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10
Verhalten und Disziplin
Bindet die Mitglieder an den Verhaltenskodex und richtet den unabhängigen Normenausschuss samt seiner Entscheidungen ein.
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11
Änderung
Behält den Eigentümern die Befugnis vor, die Satzung zu ändern, und regelt, wie Änderungen beschlossen und veröffentlicht werden.
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12
Auflösung und Abwicklung
Legt fest, unter welchen Umständen und in welchem Verfahren der Verband aufgelöst werden kann und was mit dem Vermögen geschieht.
Wie sie gepflegt wird.
Die Eigentümer prüfen die Satzung, während der Verband wächst. Änderungen sind selten, wohlüberlegt und stets dokumentiert — jede trägt das Datum des Inkrafttretens, und die vollständige Fassungsgeschichte erhalten Mitglieder auf Anfrage.
Das ganze Dokument lesen.
Die vollständige Satzung — alle zwölf Artikel — in einem PDF.